Zielsetzung und Aufgabe des Pfarrkirchenrates (Pfarrordnung, § 23-§ 26)
Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer mitverantwortlich in der pfarrlichen Vermögensverwaltung und in Bauangelegenheiten ... unterstützt.
- Vermögensverwaltung der Pfarre und der Pfarrkirche sowie der Filialkirche(n)
- Nimmt Aufgaben des pfarrlichen Wirtschaftsrates für die Pfarrpfründe wahr. Vertretung der Pfarrpfründe nach außen verbleibt dem Pfarrer.
- Begründung und Lösung von Verträgen
- Verwaltung der konfessionellen Friedhöfe
Organisation und Zusammensetzung (Pfarrordnung § 27-§ 30)
Der PKR besteht aus dem Vorsitzendem und mindestens vier, höchstens zehn Pfarrangehörigen. Die Mitglieder werden vom Pfarrer über den Dechant der bischöfl. Behörde zur Ernennung vorgeschlagen. Mindestens die Hälfte der zu ernennenden Mitglieder sind vom Pfarrgemeinderat namhaft zu machen, mindestens zwei der Mitglieder müssen aus den Reihen der Mitglieder des PGR sein. Die Ernennung erfolgt durch Dekret der bischöflichen Behörde.
Der Pfarrkirchenrat unserer Pfarre:
Für die Periode 2022 - 2027 wurde der Pfarrkirchenrat am 11.05.2022 konstituiert.
Vorsitzender: Moderator Mag. Krzysztof Nowodczynski
Stellvertreter: OStR Mag. Karl HÖBARTNER
Schriftführerin: Margit HAIDL
Friedhofsverwaltung: Wolfgang Sekora, Prok. Walter Schmid
Rechnungsführung: Wilma Höbartner
Weitere Mitglieder: Ing. Christian MÜLLER, Ing. Johann RUPF, Norbert TRASTALLER