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Aufgrund der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom Mittwoch dieser Woche hat die Bischofskonferenz eine erneuerte Rahmenordnung erlassen, die ab Freitag, 29. Mai 2020 überdiözesan österreichweit gilt. Darin sind weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen erlassen worden.

Ab 29. Mai 2020 gilt daher folgende Regelung:

 

  • Anmeldung ist nicht mehr erforderlich (10 m² Regel ist aufgehoben)
  • als Hilfestellung ist ein Willkommens- und Ordnerdienst am Kircheneingang vorgesehen, dieser wird auf das Einhalten der Bestimmungen achten und auf eine angemessene Platzwahl hinweisen
  • Abstand von mindestens einem Meter zu Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, einhalten
  • beim Eingang zur Kirche steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung - bitte auch benutzen
  • Weihwasserbecken sind leer (wie bisher)
  • Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht beim Betreten, Verlassen und Bewegen innerhalb des Raumes (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr) – am Platz darf der Schutz abgenommen werden
  • Sitzplätze sind gekennzeichnet – bitte beachten
  • beim Kommuniongang darf der Mindestabstand kurzzeitig unterschritten werden - MN-Schutz nicht notwendig - nur Handkommunion möglich
  • Friedensgruß erfolgt kontaktlos
  • Körbchen für die Kollekte stehen beim Kirchenausgang
  • gemeinsamen Singen und Beten bleiben im Kirchenraum noch eingeschränkt
  • Wichtig: Eigenverantwortung wahrnehmen!!!!

Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden.

Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten an Gottesdiensten über die verschiedensten Medien teilzunehmen.

Auch für Hochzeiten und Begräbnisse gibt es neue maximale Teilnehmerzahlen: 100 Personen

Regelungen zum Fronleichnamsfest in unserer Pfarre werden noch bekannt gegeben.

Hinweise auf der diözesanen Homepage