Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte 2005 den Befreiungstag des KZ Auschwitz, den 27. Jänner, zum Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.
Das KZ Auschwitz-Birkenau ist das Symbol für die industrielle Massenvernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden und nimmt damit eine herausragende Stellung in der Erinnerung an den Holocaust ein. Der Gedenktag an den Holocaust (hebräisch: Shoah) steht für die weltweite Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Antisemitismus und Rassismus.
Das Vernichtungslager Auschwitz wurde am 27.1.1945 von der Roten Armee befreit. In diesem Lager mordeten die Nationalsozialisten nach Angaben des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) etwa 1,1 Millionen Menschen, davon ca 1 Million Jüdinnen und Juden.
Österreich hat sich 1997 mit einem Beschluss des Nationalrates für den 5. Mai, den Tag der Befreiung des KZ Mauthausen, als „Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus“ festgelegt, der jährlich begangen werden soll. In diesem Gedenken wird das Augenmerk auf den Kampf gegen Gewalt, Rassismus und Antisemitismus gelegt. Somit soll das Gedenken und Erinnern zur Stärkung der demokratischen Grundrechte beitragen.
Siehe auch: https://www.erinnern.at/gedenktage/27.-jaenner/27.-jaenner-internationaler-holocaust-gedenktag und https://www.doew.at