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Der Katholische Familienverband hat in einer Presseaussendung zum Fortpflanzungsmedizingesetz Stellung genommen.

PRESSEAUSSENDUNG

Katholischer Familienverband: Es gibt kein automatisches Recht auf Kinder per Knopfdruck

 Trendl: Unabhängige Beratung ist ein Mindesterfordernis.

Wien, 14. November 2014. „In der Fortpflanzungsmedizin wird viel über die Rechte der Eltern in spe diskutiert – aber wenig bis gar nicht über die der zukünftigen Kinder“, kritisiert Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes das neue Fortpflanzungsmedizingesetz. Es vermittelte zunehmend den Eindruck, dass es per Knopfdruck ein automatisches Recht auf Kinder gäbe. „Ein Kind darf nicht zum Objekt von Wünschen Dritter werden. Es ist niemandes Eigentum, weder des Staates, nicht der Wirtschaft und auch nicht der Eltern“, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Dazu bekennen wir uns als Staat seit der Unterzeichnung des EU Vertrags von Lissabon“, so Trendl. „Zur Würde des Menschen gehört für mich auch dazu, seine leiblichen Eltern kennen und lieben zu dürfen.“ 

Der Präsident des Katholischen Familienverbandes fürchtet das sprichwörtliche „Geschäft mit der Hoffnung“ – auf Kosten von Frauen und Kinder: „Oft werden die Risiken der Fortpflanzungsmedizin unter den Tisch gekehrt. Es ist für mich extrem bedenklich, dass jener Arzt, der auch an diesem Eingriff verdient, dass Beratungsgespräch durchführt“, fordert Trendl eine unabhängige Beratung. „Die Risiken der Fortpflanzungsmedizin sind erheblich und werden kaum thematisiert; vielmehr wird der Eindruck vermittelt, zunehmend und beliebig in diesen Prozess eingreifen zu können“ so Trendl und verweist dabei auch auf die umstrittene „Social Freezing Debatte“ in den Vereinigten Staaten.

Trendl schließt sich der Forderung der „aktion leben“ nach einem umfassenden Monitoring der Fortpflanzungsmedizin an, dass einerseits dokumentiert, wie viele Frauen pro begonnen Versuch überhaupt ein Kind bekommen und die gesundheitliche Entwicklung der Kinderüber einen längeren Zeitraum untersucht.

Die Präimplantationsdiagnostik erstmals zuzulassen mit dem Argument, sonst würde es bei Menschen mit Behinderungen eben zu einer Spätabtreibung kommen, stellt diese in Frage. Bis heute ist nicht geklärt, was eine schwerwiegende Behinderung ist, das Down Syndrom gehört sicher nicht dazu, dennoch darf in Österreich abgetrieben werden.

Rückfragehinweis:

Mag. Julia Standfest

Katholischer Familienverband Österreichs
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Spiegelgasse 3/9
A-1010 Wien
Tel.:01/51552/3281 Mobil: 0664/ 885 22 620 Fax:01/51552/3699

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