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Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben Bundesregierung und Bischofskonferenz die Präventionsmaßnahmen verschärft.

Vorerst gilt seit dem 21. September 2020 die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nicht nur beim Betreten und Verlassen der Kirche sondern auch während der Gottesdienste und bei jedem Aufenthalt in der Kirche. Die Sitzplätze in unserer Kirche sind markiert – nur sie dürfen benützt werden. Am Sitzplatz muss daher der Mindestabstand von 1 Meter auch bei Tragen eines Mund-und Nasenschutzes unbedingt eingehalten werden.

 

Wenn sich die Situation nicht verbessert, werden weitere Einschränkungen notwendig werden.

Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Weitere Informationen: Ordinariat der Diözese

Danke für Ihr Verständnis!