Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben Bundesregierung und Bischofskonferenz die Präventionsmaßnahmen verschärft.
Vorerst gilt seit dem 21. September 2020 die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nicht nur beim Betreten und Verlassen der Kirche sondern auch während der Gottesdienste und bei jedem Aufenthalt in der Kirche. Die Sitzplätze in unserer Kirche sind markiert – nur sie dürfen benützt werden. Am Sitzplatz muss daher der Mindestabstand von 1 Meter auch bei Tragen eines Mund-und Nasenschutzes unbedingt eingehalten werden.
Wenn sich die Situation nicht verbessert, werden weitere Einschränkungen notwendig werden.
Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Weitere Informationen: Ordinariat der Diözese
Danke für Ihr Verständnis!