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Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.

 

Für den Bereich der Katholischen Kirche ist dafür die "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste" maßgeblich. Sie wurde bereits mehrfach adaptiert; die letzte Fassung gilt seit 20. Juni. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass jede Diözese Verschärfungen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. Das ist auch Anfang Juli z.B. durch die Diözese Linz geschehen, wo für das kirchliche Leben in einzelnen oberösterreichischen Bezirken strengere Maßnahmen erlassen wurden.

Quelle: kathpress. Siehe auch: Katholische Kirche Österreichs

Maßnahmen, unsere Diözese betreffend:

Der Bischof ordnet in Ergänzung zur derzeit geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für den Bereich der Diözese ab Freitag, 24. Juni folgende zusätzliche Maßnahmen an:

  • Alle Personen haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen-/Gottesdienstraum frei bewegen - für GottesdienstteilnehmerInnen gilt das also beim Betreten und Verlassen der Kirche.
  • Erinnert sei an die Einhaltung des Mindestabstandes
  • Die Wiedereinführung des Willkommensdienstes wird empfohlen.