Wir sind dankbar und freuen uns, dass wir ab 15. Mai 2020 wieder öffentliche Gottesdienste in unserer Pfarrkirche und in der Kirche Trandorf feiern können. Leider noch unter Einschränkungen, die die Österreichischen Bischöfe in Absprache mit der Bundesregierung in einer Rahmenordnung festgesetzt haben. Oberstes Ziel ist der Schutz der Mitmenschen, eine Form konkret gelebter Nächstenliebe, die zum Herzstück des Evangeliums gehört.

 

Folgende Maßnahmen für Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind zum derzeitigen Zeitpunkt unbedingt einzuhalten:

Beschränkung der Gesamtzahl der Mitfeiernden nach Größe des Gotteshauses. Berechnungsschlüssel: 10m² pro Person. 

Pfarrkirche: maximal 35 Personen,  Kirche Trandorf: maximal 15 Personen.

Um diese Beschränkung möglichst korrekt und transparent umsetzten zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihre geplante Teilnahme am Gottesdienst telefonisch in der Pfarrkanzlei (Mittwoch, 8:00 bis 10:00 unter 02713 8247) oder bei Familie Höbartner (spätestens bis zum Vortag mittags unter 02713 8660 oder 0676 696 7993) bekannt geben.

Feier des Gottesdienstes bitte nur in der eigenen Pfarre (auch in anderen Pfarren gelten beschränkte Teilnehmer-zahlen).

Mindestabstand 2 Meter für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Bitte nehmen Sie in den Kirchen nur die durch ein Blatt Papier markierten Plätze ein. 

Die Verwendung von Mund- und Nasenschutzausgenommen Kinder bis 6 Jahren – ist unbedingt notwendig. 

Personen, die krank sind oder an Erkältungssymptomen leiden, bitten wir, weiterhin die Hauskirche zu pflegen, um die Mitchristen zu schützen.

Ein Willkommensdienst der Pfarre wird sie bei der Einhaltung der vorgegebenen Regeln gerne unterstützen.

Für die Kollekte stehen Körbchen beim Ausgang zur Verfügung.

Maiandachten und Bittage feiern wir heuer in der Kirche.

Diese Regelungen gelten vorerst bis 30. Juni 2020.

 

Taufen und Trauungen:

Aufgrund der behördlichen Vorgaben und der Sorge vor einer überregionalen Aubreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Taufe und Trauung, unabhängig von der Fläche der Kirche vorerst auf max. 10 Personen beschränkt.

Begräbnisse:

An Begräbnissen am Friedhof dürfen max. 30 Personen teilnehmen. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten obige Maßnahmen.

Alle Wallfahrten, Ausflüge und Feste bis Ende August müssen abgesagt werden

Die Fastenwürfelaktion wird bis Pfingsten verlängert. Bitte geben Sie die Fastenwürfel in den bereitgestellten Sammelbehälter in der Kirche oder bei Familie Höbartner ab.

Regelung mit Gottesdienstordnung zum Download